Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die Firma Cleanraum Services (im folgenden: Der Unternehmer) erbringt Leistungen der unterschiedlichsten Art auf dem Gebiet der Reinraumtechnik. Hierzu gehören die Beratung, Planung Ausführung von Dienstleistungen im Wartungs- und Überprüfungsbereich in Reinräumen und den dazu gehörenden Anlagen, gebäudetechnischen Anlagen sowie der Handel mit den dazu benötigten Wirtschaftsgütern. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Unternehmer und seinen Kunden abgeschlossenen Verträge. Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Kunden gelten nur dann, wenn der Unternehmer diese schriftlich angenommen hat. Für Arbeiten an Bauwerken gilt, soweit die nachfolgenden Geschäftsbedingungen keine Sonderregelung enthalten, die Vergabe- und Vertragsordnung
für Bauleistungen (VOB Teil B) ergänzend.


2. Angebot und Auftragsbestätigung

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Die Auftragsbestätigung des Unternehmers ist für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend, wenn der Kunde Unternehmer ist und nicht binnen einer Frist von fünf Werktagen nach Zugang unserer Auftragsbestätigung widerspricht.
Eine Auftragsbestätigung des Kunden hingegen bindet den Unternehmer nicht; mündliche und fernmündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Unternehmers. Eine Auftragsbestätigung des Kunden ist nur dann verbindlich, wenn der Unternehmer dieser ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dem Angebot beiliegende Unterlagen, wie z. B. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind reine Leistungs- beschreibungen, sie enthalten keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, dies ist in einer gesonderten und schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich festgelegt. Geringfügige Abweichungen sowie eine Vereinfachung bzw. Verbesserung
der Bauart oder Ausführung von Leistungen sind vorbehalten.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise sind EUR - Preise. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung der angebotenen Lieferung bzw. Leistung. Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Alle Rechnungsbeträge sind in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen bei Lieferungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Skonti werden ohne schriftliche Bestätigung nicht gewährt. Skonti werden darüber hinaus nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet.
Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Unternehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit zeitlichen Absprachen über Lieferung, Montage und den Abschluss der Arbeiten vereinbart werden. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.


4. Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Kunden ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich; das UN- Kaufrecht ist ausgeschlossen.
International zuständig sind die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.

5. Termine

Der vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermin ist nur dann verbindlich, wenn die Einhaltung nicht durch Umstände, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, unmöglich gemacht wird. Als solche Umstände sind auch Änderungen sowie Fehlen von Unterlagen anzusehen, die zur Auftragsdurchführung notwendig sind.
Der Kunde hat in Fällen des Verzugs (bei der Erstellung von Bauleistungen) nur dann den Anspruch aus § 8 Nr. 3 VOB/B, wenn für Beginn und Fertigstellung eine Zeit nach dem Kalender schriftlich vereinbart war und der Kunde nach Ablauf dieser Zeit eine angemessene Nachfrist gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird.


6. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
a) Der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte
b) Der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt
c) Der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde


7. Mängelansprüche

Nach der Abnahme des Werkes haftet der Unternehmer für Mängel des Werkes unter Ausschluss aller anderen Ansprüche des Kunden unbeschadet in der Weise, dass er die Mängel zu beseitigen hat. Der Kunde hat einen festgestellten Mangel unverzüglich schriftlich dem Werkunternehmer anzuzeigen. Offensichtliche Mängel der Leistungen des Werkunternehmers muss der Kunde unverzüglich, spätestens 7 Tage nach erbrachter Leistung dem Werkunternehmer in schriftlicher Form anzeigen, ansonsten ist dieser von der Mängelhaftung befreit.
Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgt die Mängelrüge zu Unrecht ist der Unternehmer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Werkunternehmer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Der Kunde hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Reparatur dem Werkunternehmer oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht. Verweigert der Kunde dies oder verzögert er dies
unzumutbar, ist der Unternehmer von der Mängelhaftung befreit.
Die Haftung des Unternehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Kunden unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere bezüglich der vom Kunden beigestellten Teile.
Mängelansprüche entfallen bei Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, bei Mängeln durch Verschleiß, bei der Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, bei Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.


8. Rücktritt vom Vertrag

Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist, sofern keine speziellere Regelung getroffen wurde, ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden des Unternehmens zurückzuführen ist sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist mittels einge-schriebenen Briefes geltend zu machen. Unabhängig von seinen sonstigen Rechten ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren des Verkäufers weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt
Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

(Stand 01-2023)

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